
Dietmar Niemann
- Rechtsanwalt, Universitätskanzler a.D.
Rechtsgebiete:
- Gesellschaftsrecht
- Vermögens- und Unternehmensnachfolge
- Stiftungsrecht
- Gemeinnützigkeitsrecht
Vita:
Jahrgang 1963, Studium der Rechtswissenschaften und Philosophie an der Freien Universität Berlin, Assessor Examen in Berlin. Anschließend mehrjährige Tätigkeit in Landesministerien und Hochschulleitungen.
Aufgrund der vielfältigen beruflichen Erfahrungen finden Sie in Rechtsanwalt Niemann einen kompetenten Ansprechpartner in allen Fragen des Stiftungs-, Vereins- und Gemeinnützigkeitsrechtes sowie der Gründung von Unternehmen im Hochschulkontext.
Mehrjährige Erfahrungen als ehrenamtlicher Richter am Landessozialgericht Berlin-Brandenburg und als Rechtsschutzbeauftragter einer Beamtengewerkschaft ergänzen seine Kompetenzen.
Expertise:
Herr Niemann steht für strategisch durchdachte Lösungen bei unternehmerischen und rechtlichen Herausforderungen. Er begleitet Mandanten insbesondere bei Fragen der Unternehmensnachfolge und komplexen gesellschaftsrechtlichen Strukturierungen mit einem praxisorientierten und zielgerichteten Ansatz.
Arbeitssprachen:
Deutsch und Englisch