Die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig durchgeführt werden muss. Hier sind die wesentlichen Aspekte dieses Prozesses:
Beschluss der Gesellschafterversammlung
- In der Regel erfolgt die Abberufung durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung
- Meist ist eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich
- Fristgerechte Einladung aller Gesellschafter ist notwendig
- Präzise Protokollierung des Beschlusses ist wichtig
Gesetzliche Grundlagen
- Grundsätzlich ist die Abberufung jederzeit möglich, auch ohne Angabe von Gründen
- Bei Gesellschafter-Geschäftsführern können sich aus Treuepflichten Einschränkungen ergeben
- Der Gesellschaftsvertrag kann die Abberufung auf wichtige Gründe beschränken
Wirksamkeit der Abberufung
- Die Abberufung wird mit Mitteilung an den Geschäftsführer wirksam
- Die Eintragung im Handelsregister hat nur deklaratorische Wirkung
Wichtige Gründe für eine Abberufung
- Grobe Pflichtverletzungen
- Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung
- Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
- Missbrauch der Vertretungsmacht
- Strafbare Handlungen (z.B. Steuerhinterziehung)
Trennung von Organstellung und Anstellungsverhältnis
- Die Abberufung als Organ beendet nicht automatisch das Anstellungsverhältnis
- Eine Kopplungsklausel im Gesellschaftsvertrag kann dies jedoch vorsehen
- Normalerweise ist eine separate Kündigung des Anstellungsvertrags erforderlich
Nach der Abberufung
- Der abberufene Geschäftsführer ist nicht mehr befugt, das Unternehmen zu vertreten
- Ein Anspruch auf Abfindung kann bestehen, außer bei Vorliegen wichtiger Gründe
Die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers erfordert die Beachtung sowohl gesetzlicher Bestimmungen als auch vertraglicher Regelungen. Eine sorgfältige Durchführung ist entscheidend, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.