Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers: Ein formeller Prozess

Inhaltsverzeichnis

Die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers ist ein wichtiger Schritt, der sorgfältig durchgeführt werden muss. Hier sind die wesentlichen Aspekte dieses Prozesses:

Beschluss der Gesellschafterversammlung

  • In der Regel erfolgt die Abberufung durch einen Beschluss der Gesellschafterversammlung
  • Meist ist eine einfache Stimmenmehrheit erforderlich
  • Fristgerechte Einladung aller Gesellschafter ist notwendig
  • Präzise Protokollierung des Beschlusses ist wichtig

Gesetzliche Grundlagen

  • Grundsätzlich ist die Abberufung jederzeit möglich, auch ohne Angabe von Gründen
  • Bei Gesellschafter-Geschäftsführern können sich aus Treuepflichten Einschränkungen ergeben
  • Der Gesellschaftsvertrag kann die Abberufung auf wichtige Gründe beschränken

Wirksamkeit der Abberufung

  • Die Abberufung wird mit Mitteilung an den Geschäftsführer wirksam
  • Die Eintragung im Handelsregister hat nur deklaratorische Wirkung

Wichtige Gründe für eine Abberufung

  • Grobe Pflichtverletzungen
  • Unfähigkeit zur ordnungsgemäßen Geschäftsführung
  • Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot
  • Missbrauch der Vertretungsmacht
  • Strafbare Handlungen (z.B. Steuerhinterziehung)

Trennung von Organstellung und Anstellungsverhältnis

  • Die Abberufung als Organ beendet nicht automatisch das Anstellungsverhältnis
  • Eine Kopplungsklausel im Gesellschaftsvertrag kann dies jedoch vorsehen
  • Normalerweise ist eine separate Kündigung des Anstellungsvertrags erforderlich

Nach der Abberufung

  • Der abberufene Geschäftsführer ist nicht mehr befugt, das Unternehmen zu vertreten
  • Ein Anspruch auf Abfindung kann bestehen, außer bei Vorliegen wichtiger Gründe

Die Abberufung eines GmbH-Geschäftsführers erfordert die Beachtung sowohl gesetzlicher Bestimmungen als auch vertraglicher Regelungen. Eine sorgfältige Durchführung ist entscheidend, um rechtliche Komplikationen zu vermeiden.